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Girokonto kündigen

Wenn Sie ein neues und sicherlich kostenloses Girokonto eröffnet haben, dann wollen Sie ganz bestimmt auch Ihr altes Girokonto kündigen. Dies geht üblicherweise recht einfach. Ihrer Bank teilen Sie in einem Kündigungsschreiben mit, dass Sie das Konto kündigen. Wichtig ist natürlich, dass Sie die Kündigung schriftlich einreichen. Sie können nicht einfach nur eine Email schicken oder es einem Bankmitarbeiter gegenüber mündlich mitteilen. Weisen Sie in dem Kündigungsschreiben auch daraufhin, dass Sie eine Bestätigung haben wollen.

Bei der Kontokündigung brauchen Sie keine Kündigungsfristen einzuhalten. Ebenso dürfen die Banken für das Auflösen des Girokontos keine Gebühren verlangen.

Da Sie für gewöhnlich ein Girokonto nur im Rahmen eines Girokonto- oder Bankwechsels kündigen werden, sollten Sie bereits vor der Girokontokündigung ein neues Konto eröffnet haben. Das Löschen Ihres alten Girokontos steht dabei also an letzter Stelle.

Vor Ihrer Kontokündigung sollten Sie ein paar Dinge beachten:

  • Ihr neues Girokonto wurde eröffnet
  • Sie kennen Ihre neue Kontonummer und Bankleitzahl
  • Sie haben PIN und TANs für das Online Banking
  • Sie haben alle Karten (EC/Maestro-Karte und ggf. Kreditkarte(n))
  • Sie haben sich wenigstens einmal erfolgreich im Homebanking eingeloggt.
  • Sie haben wenigstens eine Überweisung erfolgreich ausgeführt
  • Alle Buchungen (Geldeingänge und Geldabgänge) laufen über Ihr neues Girokonto
  • Sie sind sicher, dass niemand mehr von Ihrem bisherigen Konto abbuchen wird
  • Über Ihr altes Girokonto, das Sie löschen wollen, läuft demnach keine einzige Buchung mehr!

Hat die Bank dann schlussendlich Ihr Konto aufgelöst, so erhalten Sie auch üblicherweise einen Rechnungs- bzw. Kontoabschluss.

Gebühren bei der Kontokündigung, Restguthaben, negativer Saldo

Wie weiter oben schon erwähnt, ist die Kontoauflösung generell ohne Gebühren.

Aber: Sicherlich haben Sie noch ein Restguthaben auf Ihrem alten Konto, das Sie auf Ihr neu eröffnetes Konto übertragen möchten. Im Normalfall weisen Sie im Kündigungsschreiben die Bank an, dieses Guthaben auf Ihr neues Konto zu überweisen. Genau für diesen Überweisungsservice könnte die Bank eine Gebühr verlangen. Insofern Sie nicht diese Kosten bezahlen wollen, schauen Sie also am besten zuvor in das Preisverzeichnis der Bank. Im Zweifel lassen Sie einen Rechnungsabschluss erstellen, aus dem die Höhe des Restguthabens hervorgeht, welches Sie dann selbst auf Ihr neues Girokonto überweisen.

Wenn Sie einen negativen Saldo auf Ihrem alten Konto haben, weil Sie dort noch einen Dispokredit nutzen, dann muss bei der Kontolöschung der Saldo ausgeglichen werden. Dazu können Sie die Bank beauftragen, beim Rechnungsabschluss diesen Betrag von Ihrem neuen Girokonto einzuziehen. Auch hier könnte es sein, dass die Bank für diesen Service eine Gebühr erhebt. Wenn Sie solche Kosten sparen möchten, dann sollten Sie beim Girokontowechsel selbst für den Saldo-Ausgleich sorgen.