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Girokonto für Jugendliche (unter 18 Jahren)

Spätestens mit Beginn der Ausbildung oder des Studiums benötigen Jugendliche ein Girokonto, um ihre Ausbildungsvergütung, BAföG, BAB (Berufsausbildungsförderung) bargeldlos auf das eigene Konto zu erhalten. Aber auch Schüler brauchen bereits ein Konto für einen Ferienjob, denn heutzutage wird weder Lohn noch Gehalt in bar ausgezahlt. Und wenn die Eltern das Taschengeld lieber auch gleich bargeldlos überweisen möchten, dann ist ein Jugendgirokonto bereits ein idealer Anfang, den Umgang mit „bargeldlosem“ Geld zu erlernen.

Verfügbare Jugendgirokonten

Bank & Kontomodell Konto-gebühren monatl. Geldeingang? Dispo
Zins p.a.
Guthaben
Zins p.a.
Vorteile / Besonderes Online-Antrag
0,00 € (ohne Mindesteingang) Dispo erst ab 18 Jahre! 0,00 %
  • 0€ Kontoführung
  • inkl. Visa Debit Card / girocard
  • 3x pro Monat kostenfrei Bargeld abheben
  • inkl. Apple Pay & Google Pay
  • inkl. Banking-App
  • Eltern behalten den Überblick
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0,00 € (ohne Mindesteingang) Dispo erst ab 18 Jahre! 0,00 %
  • kostenlose Kontoführung ohne Geldeingang bis 22 Jahre
  • inkl. Postbank Debitcard
  • Visa Card ab 18 Jahre
  • Bargeld kostenlos bei Cash Group abheben
weiter
0,00 € (ohne Mindesteingang) Dispo erst ab 18 Jahre! 0,00 %
  • Kontoeröffnung für Minderjährige nur in einer Filiale möglich
  • Mindestalter: 7 Jahre
  • kostenlose Kontoführung bis 27 Jahre
  • inkl. Girocard
  • ab 18 Jahre: Young Visa Kreditkarte möglich bei mind. 300 €/mtl. Geldeingang
  • gebührenfrei Bargeld bei Cash Group
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0,00 € (ohne Mindesteingang) Dispo erst ab 18 Jahre! 0,00 %
  • Kontoeröffnung nur in Filiale möglich
  • für Schüler bis 18 Jahre, Auszubildende und Studenten bis zum 30. Geburtstag
  • inkl. Debitcard (ohne Kontaktlos-Funktion)
  • kostenloses Wertpapierdepot sowie weitere Geldanlagen
  • Wunschkontonummer möglich
  • Kreditkarte ab 18 Jahre und bei Geldeingang ab 600 €/mtl.
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Letzte Aktualisierung: 19.03.2024

Was sollte man zum Jugendkonto wissen?

Einige Banken und Sparkassen bieten Konten speziell für Jugendliche kostenlos an. Jedoch wird oft ein Mindestalter vorausgesetzt und die Kostenfreiheit beläuft sich nur auf die Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeit. Sobald das erste „richtige“ Geld verdient wird, stellen die Banken das Kindergirokonto auf ein normales Erwachsenen-Girokonto um. Sollte dann bei diesem Girokonto die Kontoführung nicht mehr kostenlos sein, so kann man es immer noch kündigen und die Bank wechseln.

Da Schüler und Jugendliche unter 18 Jahren noch nicht voll geschäftsfähig sind (= beschränkt geschäftsfähig), benötigen sie die Zustimmung der Eltern. Das heißt, das Girokonto wird auf den Namen des Kindes eröffnet und zusätzlich muss ein Erziehungsberechtigter diesem Girokontovertrag zustimmen. Die Legitimation erfolgt in etwa so, wie wenn der Erwachsene selbst ein eigenes Girokonto eröffnen will: Bei Online-Girokonten mittels Post-Ident per Personalausweis oder Reisepass. Für das Kind reicht oftmals eine Kopie der Geburtsurkunde.